Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wird in im Wahlbezirk 001-01, Gemeindehalle Kleiner Saal, eine repräsentative Wahlstatistik über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe erstellt.
Hierfür werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe der Wählerin und des Wählers zu erkennen sind; andere Stimmzettel sind in diesen Wahlbezirken nicht zugelassen.
Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetzt – WstatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetze vom 27. April 2013 (BVGBl I S. 962) geändert worden ist, geregelt und zugelassen.
Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.
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