Fälligkeiten der Abschläge für Wasser, Schmutz- und Niederschlagswasser ändern sich


Ab dem Jahr 2024 werden die Abschlagszahlungen für Wasser, Schmutz- und Niederschlagswasser nicht mehr wie bisher an drei, sondern an vier Terminen zur Zahlung fällig.

Somit werden die Gebühren für Wasser, Schmutz- und Niederschlagswasser bereits unterjährig in voller Höhe erhoben. Im Rahmen der Jahresendabrechnung kommt es so, je nach Wasserverbrauch, zu keinen oder nur noch geringen Nachzahlungen, eventuell sogar zu Erstattungen.

Durch die diese gleichmäßige Verteilung der Abschlagstermine soll die bisherige hohe finanzielle Belastung, die durch die dicht aufeinanderfolgenden Fälligkeiten der Nachzahlung aus der Jahresendabrechnung (meist Ende Februar) und des ersten Abschlags des laufenden Jahres (am 30. März) verursacht wurde, reduziert werden.

Die Abschlagszahlungen werden künftig zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember eines jeden Jahres fällig.

Die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen werden Ihnen, wie bisher, mit Ihrem Wasser- und Abwasserbescheid mitgeteilt.

Bei denjenigen Bürgern, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die Abschläge automatisch fristgerecht zu den neuen Fälligkeitsterminen abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die neuen Fälligkeitstermine zu beachten und eventuell vorhandene Daueraufträge entsprechend anzupassen.