Wahlscheinantrag bequem per Internet

Wahlscheinantrag bequem per Internet  

Wahlscheinantrag bequem per Internet (bitte klicken)


Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain komm.one weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.


Zu der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.ellhofen.de an. Beim Aufruf des Links „Wahlscheinantrag bequem per Internet“ erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Frau Basse, Telefon: 07134/9881-20, E-Mail: lara.basse@ellhofen.de


Bitte beachten:

Knappe Frist zum Versand der Briefwahlunterlagen bei der Bundestagswahl 2025

Die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden uns frühestens ab 7. Februar 2025 vorliegen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. 

Bis zum Wahltag sind es dann nur noch gut zwei Wochen. Der späte Versand der Unterlagen ergibt sich aus den mit der vorgezogenen Neuwahl verbundenen Fristen und den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen. 

Die kurze Zeit für Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen stellt insbesondere angesichts potenziell langer Postlaufzeiten eine erhebliche Herausforderung dar. Die Gemeinde Ellhofen wird alles daransetzen, die uns vorliegenden Briefwahlanträge schnellstmöglich zu bearbeiten und die Unterlagen zu verschicken. 

Gleichzeitig möchten wir aber auf die Möglichkeit hinweisen, voraussichtlich ab 10. Februar 2025 Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beim Bürgerbüro im Rathaus Ellhofen während der allgemeinen Öffnungszeiten abzuholen. Dies erspart die Zeit für den Versand der Unterlagen. Bringen Sie zum Abholen der Briefwahlunterlagen bitte Ihren Ausweis mit. 

Wer möchte, kann sein Wahlrecht mit den Briefwahlunterlagen auch gerne gleich vor Ort im Rathaus ausüben. Eine Wahlkabine und eine gesicherte Wahlurne stehen voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 bereit. 

Auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag direkt beim Rathaus Ellhofen, Kirchplatz 1 abzugeben oder in den Rathausbriefkasten einzuwerfen, schließt eine verspätete Zustellung durch einen Rückversand aus. 

Wer bei der Ausübung seines Wahlrechts bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht auf Briefwahlunterlagen angewiesen ist, dem stehen natürlich wieder die gewohnten Wahllokale offen. 

Ihr Wahlamt


HIER (bitte klicken) gelangen Sie zur Übersicht der Wahlinformationen.