Antragstellung - Virtuelles Bauamt (ViBa)

Antragstellung - Virtuelles Bauamt (ViBa)

Seit dem 1. Juli 2024 sind digitale Bauanträge, für die das Landratsamt Heilbronn Baugenehmigungsbehörde ist, ausschließlich über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa) einzureichen.

Mit der BundID bzw. mit dem Unternehmenskonto können Sie sich seit 1. Juli 2024 auf der Plattform ViBa BW des Landratsamtes Heilbronn anmelden und diese nutzen.

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-heilbronn/


Über das Virtuelle Bauamt sind folgende baurechtlichen Anträge und Anzeigen digital möglich:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Baugenehmigungsverfahren nach § 58 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO 
  • Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage nach § 51 Abs. 3 LBO
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO 
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen 
  • Ausnahme von einer Veränderungssperre 
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO 
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO 
  • Baubeginnsanzeige
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

Weitere Informationen, Anleitungen und Hilfestellungen zur Nutzung der BundID finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes: www.landkreis-heilbronn.de/baurechtliche-verfahren