Bauen im Außenbereich

Bauen im Außenbereich

Der Außenbereich beginnt unmittelbar im Anschluss an das letzte Haus im Ort und ist nicht von einem Bebauungsplan erfasst.

Grundsätzlich gilt im Außenbereich - abgesehen von wenigen Ausnahmen – ein Bauverbot; Ausnahmen wie z.B. Jagdhütten, Einfriedungen (Mauern, Zäune etc.), Terrassen usw. sind genehmigungspflichtig.

 

Informieren Sie sich grundsätzlich im Voraus über die Genehmigungspflicht Ihres Vorhabens. Grundlegende Informationen des Landratsamts Heilbronn zum Bauen im Außenbereich finden Sie hier: 
www.landkreis-heilbronn.de/flyer-bauliche-anlagen-im-aussenbereich-2020-pdf