NIEDERSCHLAGSWASSER
Erinnerung an Grundstückseigentümer:
Hat sich auf Ihrem Grundstück was geändert?
Der ein oder andere wird sich noch erinnern:
Mit Einführung des gesplitteten Abwassers 2010 fand eine große Erfassung der bestehenden Gebäude und Flächen auf allen Grundstücken statt.
Seitdem sind die Eigentümer nach § 46 der Abwassersatzung dazu verpflichtet, Änderungen der versiegelten Flächen innerhalb eines Monats bei der Gemeinde anzuzeigen.
Sind Ihre Daten noch auf dem aktuellen Stand?
Unten stehend finden Sie den Erhebungsbogen. Bitte schicken Sie diesen an den GVV Weinsberg.
Was ist ein Versiegelungsfaktor?
Der Versiegelungsfaktor einer befestigten oder überbauten Fläche gibt an, in wie weit das Wasser versickert bzw. auf angrenzende Flächen abgeleitet wird.
Hierbei wird unterschieden zwischen
- Versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen oder Pflaster / Verbundsteine /
Platten / Fliesen mit geringen Fugenabstand oder verschlossenen Fugen
- Teilweise versiegelte Flächen, z.B. Rasengittersteine oder Rasenfugenpflaster, Ökopflaster,
Porenpflaster, Sickersteine, Kies/Schotter
- Nicht versiegelte Flächen, z.B. Rasen, Acker, Wald, Wiesen, Lehm
Zuständig für die Verarbeitung und Pflege der Daten ist Frau Franz, GVV "Raum Weinsberg". Ihre Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.