Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Ellhofen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.ellhofen.de veröffentlichten Webseite der Gemeinde Ellhofen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
- Die auf der Webseite hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- Aktuell fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Gebärdensprache.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.12.2024 erstellt und wurde zuletzt am 16.12.2024 überprüft und aktualisiert.
4. Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Kontakt zur öffentlichen Stelle:
Telefon: 07134 / 98 81 0
Mail: barrierefreiheit@ellhofen.de
Kontaktformular: Kontakt-Formular | Gemeinde Ellhofen
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.